Die Stiftungsprofessur
Die Stiftungsprofessur wird zu Ehren des Lebenswerkes von Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Hans Hofschneider (14.02.1929 – 23.07.2004) vergeben, welcher wesentliche Beiträge zur Forschung im Bereich der Molekularen Medizin geleistet hat.
Ziel der Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu fördern, welche auf dem Gebiet der Molekularen Medizin tätig sind und sich durch herausragende wissenschaftliche Leistungen auszeichnen. Durch die Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur soll es Ihnen ermöglicht werden, eine eigene Arbeitsgruppe zu etablieren.
Die Stiftung Experimentelle Biomedizin vergibt im Jahr 2024 zum 13. Mal die Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur für Molekulare Medizin für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Molekularen Medizin.
Zu den PreisträgernVoraussetzungen für eine Bewerbung
- Höchstalter 37 Jahre zum Zeitpunkt der Antragsstellung (gewisse Ausnahmen sind möglich).
- Forschungstätigkeit auf einem der folgenden Gebiete:
- Molekularbiologie kardiovaskulärer Erkrankungen;
- molekulare Hepatogastroenterologie; oder
- molekulare Dermatologie
- Mindestens zwei Jahre wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion mit erfolgreich abgeschlossenen Forschungsarbeiten, welche durch Publikationen belegt sind.
- Die Bewerbenden müssen während der Dauer der Stiftungsprofessur an einer Hochschule oder Forschungsinstitution oder in einer Klinik in der Schweiz tätig sein. Bewerbende aus nicht gemeinnützigen Einrichtungen oder solchen, die ihren Angehörigen eine sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form untersagen, können nicht berücksichtigt werden.
- Die Bewerbenden müssen während der Dauer der Forschungsprofessur 100% ihrer Arbeitszeit für die Durchführung der Forschungsarbeiten einsetzen können. Davon ausgenommen sind Lehrverpflichtungen. Begründete Ausnahmen sind möglich.
Dauer der Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur
Die Dauer der Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur beträgt anfänglich drei Jahre; eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Die Förderung endet mit dem Antritt einer unbefristeten Stelle bzw. einer ausserordentlichen oder ordentlichen Professur.
Ausstattung der Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur
- Persönliches Gehalt dessen Höhe an die üblichen Gehälter für Assistenzprofessorinnen/-professoren in der Schweiz angepasst ist.
- Eine Doktorandenstelle.
- CHF 50'000.00/Jahr für laufende Kosten wie Sachmittel, Kleingeräte, Dienstreisen und Publikationen.
Bewerbungsfrist
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen endet am 8. Dezember 2023.
Bewerbungen
Die Bewerbungen haben folgendes zu enthalten:
- Kurzlebenslauf (maximal eine Seite) im PDF
- Titel und Zusammenfassung des geplanten Projekts (in englischer Sprache, Schriftgrösse 12 pt, maximal 150 Worte) im PDF
- Wissenschaftlicher Hintergrund des geplanten Projekts inkl. eigener Vorarbeiten (maximal 2 Seiten) im PDF
- Arbeitsplan, inkl. Angabe der Methoden, und Zeitplan (maximal 2 Seiten) im PDF
- Liste der Publikationen (getrennt in Originalarbeiten und Übersichtsarbeiten, ohne Abstracts) und Patente im PDF
Nur vollständige und vorgabegemässe Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen endet am 8. Dezember 2023.
Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt durch den Stiftungsbeirat sowie weiterer internationaler Experten. Bis zu sechs Bewerberinnen/Bewerber werden Anfang 2024 sofern möglich zu einem Vorstellungsvortrag nach Zürich eingeladen. Die endgültige Auswahl trifft der Stiftungsbeirat zusammen mit den eingeladenen Fachkolleginnen und -kollegen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Stiftungsrates.
Die Bewerberinnen/Bewerber werden innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist schriftlich darüber informiert, ob sie zu einem Vorstellungsvortrag nach Zürich eingeladen werden.
Die eingeladenen Bewerbenden haben folgende Unterlagen einzureichen:
- Schriftliche Bestätigung der Forschungsinstitution, dass die Stiftungsprofessur dort angetreten werden kann und dass dem/der Bewerbenden für die Dauer der Stiftungsprofessur ein Arbeitsplatz mit der für die Durchführung der Forschungstätigkeit notwendigen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird
- Schriftliche Bestätigung des zuständigen Institutsleiters, dass der/die Bewerbende 100% seiner/ihrer Arbeitszeit für die Forschungstätigkeit im Rahmen der Stiftungsprofessur einsetzen kann (obligatorische Lehrtätigkeiten werden diesem Pensum angerechnet) und dass er/sie seine/ihre Forschungsergebnisse als korrespondierende(r) Autor/in publizieren kann
Berichterstattung
Die Stiftungsprofessorin/der Stiftungsprofessor hat über den Fortgang der Arbeiten wie folgt Bericht zu erstatten:
- Erster Bericht: Nach einem Jahr Forschungstätigkeit (maximal zwei Seiten).
- Zweiter Bericht: Nach zweieinhalb Jahren Forschungstätigkeit (maximal fünf Seiten). Dieser dient als Grundlage für die Entscheidung über eine Verlängerung der Förderungsdauer um zwei Jahre.
- Abschlussbericht: Nach Ablauf der von der Stiftung finanzierten Projektperiode ist ein Abschlussbericht von maximal fünf Seiten vorzulegen.
Die Stiftungsprofessorin/der Stiftungsprofessor ist verpflichtet, die Förderung durch die Stiftung in wissenschaftlichen Publikationen zu erwähnen und der Stiftung jeweils eine Kopie der entsprechenden Publikationen zuzusenden.
Während der Dauer der Peter Hans Hofschneider Stiftungsprofessur wird die Stiftungsprofessorin/der Stiftungsprofessor mindestens alle zwei Jahre zu einem Vortrag nach Zürich eingeladen, um ihre/seine Ergebnisse dem Stiftungsbeirat und anderen Fachpersonen vorzustellen.
Es wird erwartet, dass die Stiftungsprofessorin/der Stiftungsprofessor versucht, ihre/seine Forschungsergebnisse auch einer breiten Öffentlichkeit allgemeinverständlich zugänglich zu machen (z.B. durch öffentliche Vorträge oder durch Mitarbeit an Presseartikeln).